Halteverbot für den Umzug bestellen – das sollten Sie wissen

Rückt der Umzug näher, dann stellt sich die Frage, wo am besten Umzugsfahrzeuge parken können, um den Weg zum Einladen so kurz wie möglich zu halten. Ideal ist natürlich ein Platz vor dem Haus oder der Wohnung, der meist von parkenden Autos belegt ist. Sinnvoll ist also ein vorübergehendes Halteverbot für andere Fahrzeuge, damit das Be- und Entladen des Umzugswagens gewährleistet werden kann.


Nun kann allerdings nicht jeder nach Belieben ein Halteverbotsschild aufstellen, vielmehr muss ein Halteverbot bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bestellt bzw. beantragt werden.

Unterschieden wird nun zwischen zwei wesentlichen Halteverboten: dem einfachen Halteverbot und dem doppelseitigem Halteverbot. Beim einfachen Halteverbot für einen Umzug wird eine Straßenseite beansprucht, beim doppelseitigen Halteverbot auch die gegenüberliegende Straßenseite. Letztere Option ist vor allem dann sinnvoll, wenn in engen Straßen umgezogen werden soll. Hier bietet das Halteverbot auf einer Straßenseite oftmals nicht ausreichend Bewegungsfreiraum.

 

So funktioniert das Halteverbot bestellen bzw. beantragen

Haben Sie uns mit Ihrem Umzug beauftragt, dann übernehmen wir alle Formalitäten für das Halteverbot bestellen für Sie. Wollen Sie sich selbst um die Beantragung kümmern, führt Sie der Weg zur zuständigen Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde. Denken Sie bitte daran, diesen Schritt nicht zu kurzfristig zu planen, wenigstens zwei Wochen vor dem Umzugstermin sollten Sie den Antrag stellen. Die Erteilung des gewünschten Halteverbots ist in der Regel nur eine Formsache, allerdings werden dafür einige Gebühren berechnet. Die Höhe der Gebühren variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Die nötigen Schilder zur Kennzeichnung des Halteverbots vermieten verschiedene Firmen. Bei Antragsstellung bei der Straßenverkehrsbehörde kann man Ihnen in dieser Frage sicher schon wichtige Tipps geben.



Ab wann darf das Halteverbot für den Umzug eingerichtet werden?

Haben Sie ein Halteverbot bestellt, dann muss es auch frühzeitig eingerichtet werden, damit Anwohner es wahrnehmen können. Die einzelnen Gemeinden geben hierfür in der Regel Fristen oder Empfehlungen vor. Meist werden die Schilder aber zwei bis vier Tage vor dem eigentlichen Umzugstermin aufgestellt. Fahrzeughalter, die im bestellten Halteverbot stehen, haben dann noch ausreichend Zeit, ihre Fahrzeuge früh genug zu entfernen.