Durch eine Behörde finanzierter Umzug
Grundsätzlich ist die Förderung eines Umzuges durch Behörden wie das Arbeitsamt oder das Jobcenter möglich. Grundvoraussetzung dafür ist die Genehmigung durch die zuständige Behörde, damit ein Umzugsunternehmen die Zahlungen für den Umzug mit dem jeweiligen Träger der Kosten vereinbaren kann.
Anspruch auf Kostenübernahme für einen Umzug wahrnehmen
Arbeitssuchende bzw. Empfänger von Sozialleistungen haben grundsätzlich Anspruch auf die Kostenübernahme für einen Umzug. Ob die Kostenübernahme letztlich gewährt wird, hängt allerdings von den Beweggründen ab. Ein Umzug, der zur Aufnahme einer neuen Beschäftigung dient, darf beinahe als reine Formsache betrachtet werden. In solchen Fällen übernehmen Arbeitsagentur oder Jobcenter die Kosten meist anstandslos. Als Voraussetzung dafür gilt, dass der Anfahrtsweg zur neuen Arbeitsstelle die zumutbaren 2,5 Stunden überschreitet. Der Anspruch gilt auch dann, wenn sich der neue Arbeitsplatz im Ausland befindet. Gleichermaßen profitieren Arbeitssuchende von diesem Angebot, wie Auszubildende, die einen passenden Ausbildungsplatz nur in großer Entfernung finden können.
Wenn nach Ansicht der Behörden ein Wohnungswechsel nötig ist, weil etwa der aktuelle Wohnraum zu groß und damit zu teuer ist, wird der Umzug in der Regel von der Behörde gezahlt. Gleiches gilt, wenn der aktuelle Wohnraum nachweislich nicht zumutbar ist, wenn also beispielsweise gravierende bauliche Mängel vorliegen.
Anders verhält es sich, wenn die Beweggründe von rein privatem Interesse sind. Möchte beispielsweise ein Paar eine gemeinsame Wohnung beziehen, dann ist nicht automatisch mit
der Unterstützung von Jobcenter, Arbeitsagentur oder einer sonstigen Behörde zu rechnen. Wird jedoch die Wohnung durch die Geburt eines Kindes deutlich zu klein, können auch die privaten Umstände für die Genehmigung der Kostenübernahme ausreichen.